1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche Nutzung von LLL-Connect durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn LLL-IT-Consulting ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Anbieter und Kontakt
Vertragspartner ist LLL-IT-Consulting, Inhaber Lutz Lindow, Kleine Schwuchtstraße 3, 06120 Halle (Saale), Deutschland. E-Mail: info@lll-it-consulting.de, Telefon: +49 345 96397090. Umsatzsteuer-ID: DE314470345. Weitere Anbieterangaben stehen im Impressum.
3. Vertragsschluss
Der Kunde registriert ein Konto, richtet einen Workspace ein und wählt im geschützten Kundenbereich Tarif, Abrechnungszeitraum und Anzahl der Zugänge. Die im Checkout angezeigte Zusammenfassung ist das verbindliche Angebot. Mit dem zahlungspflichtigen Abschluss des von Stripe bereitgestellten Checkouts und der anschließenden Bestätigung durch LLL-IT-Consulting kommt der Vertrag zustande.
Der Kunde bestätigt im Checkout diese AGB. Eingabefehler können vor Abschluss im Checkout korrigiert werden. Vertragsinformationen und Abrechnungsbelege werden im Kundenbereich beziehungsweise durch Stripe bereitgestellt.
4. Leistungsumfang und Nutzungsrecht
LLL-Connect verbindet unterstützte Telefoniesysteme mit unterstützter Business-Software und stellt den dazugehörigen Kontext in der Desktop-Anwendung bereit. Maßgeblich sind der beim Checkout angezeigte Tarif, die aktuelle Leistungsbeschreibung und der veröffentlichte Integrationsstatus.
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, LLL-Connect im eigenen Unternehmen für die gebuchte Zahl von Zugängen zu nutzen. Quellcode, Marken und sonstige Schutzrechte verbleiben bei LLL-IT-Consulting und den jeweiligen Rechteinhabern.
5. Konto, Workspace und Zugänge
Der Kunde stellt vollständige und zutreffende Unternehmens- und Abrechnungsangaben bereit. Administrierende Nutzer dürfen nur im Namen des Kunden handeln, wenn sie hierzu berechtigt sind. Konten, Einladungen und Gerätezugänge sind vor unbefugter Nutzung zu schützen; erkennbare Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.
Die gebuchte Anzahl der Zugänge begrenzt die gleichzeitig lizenzierten Nutzer. Eine Anpassung der Anzahl kann über den Kundenbereich erfolgen. Der dort vor Bestätigung ausgewiesene Preis und Abrechnungszeitpunkt sind maßgeblich.
6. Preise, Steuern und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Preis richtet sich nach Tarif, Abrechnungszeitraum und gebuchter Anzahl der Zugänge. Monatliche Tarife werden monatlich, jährliche Tarife jährlich im Voraus berechnet. Stripe verarbeitet Zahlungsmittel, Rechnungsanschrift und Steuerangaben.
Zeitlich begrenzte Testphasen, Gutscheine oder Rabatte gelten nur nach den beim Checkout ausgewiesenen Bedingungen. Sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes steht, wird eine folgende Verlängerungsperiode zum dann vereinbarten regulären Preis berechnet. Bei Zahlungsverzug können Zugänge nach vorheriger Ankündigung angemessen eingeschränkt werden; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit seiner Bestätigung. Ein monatlicher Tarif läuft jeweils einen Monat, ein jährlicher Tarif jeweils ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn er nicht vor dem Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird.
Die ordentliche Kündigung ist jederzeit im Kundenbereich möglich und wirkt zum Ende der bereits bezahlten Periode. Bis dahin bleibt der Zugang aktiv. Eine vorgemerkte Kündigung kann vor Ablauf zurückgenommen werden. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung und sonstige zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- LLL-Connect nur rechtmäßig und im vereinbarten Umfang zu nutzen,
- erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten und Rechtsgrundlagen für Telefonie- und Geschäftsdaten eigenverantwortlich sicherzustellen,
- nur berechtigten Personen Zugriff zu gewähren und ausgeschiedene Nutzer sowie verlorene Geräte unverzüglich zu sperren,
- lokale Systeme, Betriebssysteme und angebundene Drittanbieter sicher und aktuell zu halten sowie
- keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen, den Dienst zu missbrauchen oder Rechte Dritter zu verletzen.
9. Integrationen und Leistungen Dritter
Für die Nutzung einzelner Integrationen kann ein eigener Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Telefonie-, CRM-, ERP- oder sonstigen Anbieter erforderlich sein. Dessen Preise, Verfügbarkeit, Schnittstellen und Bedingungen werden nicht von LLL-IT-Consulting bestimmt. Änderungen oder Störungen eines Drittanbieters können die betreffende Integration beeinträchtigen. LLL-IT-Consulting informiert über bekannte wesentliche Einschränkungen und bemüht sich um eine angemessene Anpassung.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung eigener Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit LLL-IT-Consulting personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitung, die Auswahl der Integrationen und die Weisungen verantwortlich.
11. Betrieb, Wartung und Änderungen
LLL-IT-Consulting betreibt den Dienst mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, sofern keine gesonderte Servicevereinbarung besteht. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Internet- und Drittanbieter-Störungen können die Nutzung zeitweise einschränken. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, wenn der vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird oder die Änderung aus Sicherheits-, Rechts- oder Kompatibilitätsgründen erforderlich ist. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
12. Mängelrechte
Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. LLL-IT-Consulting darf einen Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Ersatzleistung oder eine zumutbare Umgehung beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte. Ansprüche wegen einer vom Kunden oder einem Drittanbieter verursachten Störung bestehen nicht.
13. Haftung
LLL-IT-Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingender Vorschriften offenzulegen sind.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag Halle (Saale). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Nebenabreden und Vertragsänderungen sollen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.